AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
IFA Institut für Aurachirurgie AG
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1. Allgemeines
Die IFA Institut für Aurachirurgie AG (nachfolgend „IFA AG“) entwickelt und vertreibt Standardsoftwareprodukte sowie damit verbundene Dienstleistungen auf Basis eigener technologischer Verfahren.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Verkauf sowie die Vermietung von Standardsoftware einschließlich Updates sowie ergänzender Leistungen wie Installation, Schulung und Support.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die IFA AG ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
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2. Art und Umfang der Leistungen
Die IFA AG überlässt dem Kunden Standardsoftware sowie gegebenenfalls Dienstleistungen gemäß dem jeweiligen Angebot.
Die vertragliche Beschaffenheit der Software ergibt sich insbesondere aus:
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der Produktbeschreibung
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der Funktionsübersicht
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sowie den im Angebot vereinbarten Leistungsmerkmalen
Zur Software gehört eine elektronische Benutzerdokumentation in deutscher oder englischer Sprache.
Beratung, Installation, Anpassung, Schulung oder sonstige Unterstützungsleistungen sind nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn diese ausdrücklich und gesondert im Angebot vereinbart wurden.
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3. Nutzungsrechte
Die Software ist urheberrechtlich geschützt und kann durch nationale und internationale Schutzrechte abgesichert sein.
Die IFA AG räumt dem Kunden folgende Nutzungsrechte ein:
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Bei Miete:
Nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf die Dauer des Vertrags. -
Bei Kauf:
Nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht.
Die Nutzung ist beschränkt auf:
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die im Angebot definierte Anzahl an Nutzern (Usern)
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sowie die vereinbarten Arbeitsplätze
Der Kunde ist berechtigt:
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die Software zu installieren und technisch zu nutzen
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notwendige Vervielfältigungen für den Betrieb und zur Fehlerbehebung anzufertigen
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eine Sicherungskopie zu erstellen
Nicht gestattet ist insbesondere:
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Weitergabe an Dritte
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gewerbliche Überlassung
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Bearbeitung, Dekompilierung oder Reverse Engineering (soweit gesetzlich nicht zwingend erlaubt)
Urheberrechtsvermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlung.
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4. Technische Schutzmaßnahmen
Die Software kann technische Schutzmechanismen (z. B. Lizenzprüfungen, Aktivierungscodes) enthalten.
Diese dienen dem Schutz der Software und stellen keinen Mangel dar.
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5. Lieferung und Abnahme
Die Lieferung erfolgt:
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per Download
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oder auf Datenträger
Der Kunde ist verpflichtet:
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die Software unverzüglich zu prüfen
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offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen
Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt (§ 377 HGB).
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6. Vergütung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Preise verstehen sich zzgl.:
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gesetzlicher Umsatzsteuer
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Versand-, Reise- und Nebenkosten (sofern anfallend)
Zahlungsbedingungen:
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Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung fällig
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bei wiederkehrenden Leistungen erfolgt die Abrechnung im Voraus
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Die IFA AG ist berechtigt, Preise für laufende Leistungen (z. B. Wartung) mit angemessener Frist anzupassen.
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7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Software bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der IFA AG.
Bei Zahlungsverzug ist die IFA AG berechtigt:
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Nutzungsrechte zu widerrufen
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die Software zu sperren oder zurückzufordern
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8. Gewährleistung
Ein Mangel liegt vor, wenn die Software nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.
Voraussetzung ist:
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nachvollziehbare Dokumentation des Mangels durch den Kunden
Die IFA AG leistet Nacherfüllung nach eigener Wahl durch:
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Nachbesserung
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oder Ersatzlieferung
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde:
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Minderung verlangen
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oder vom Vertrag zurücktreten
Schadensersatz richtet sich nach den Haftungsregelungen.
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9. Haftung
Die IFA AG haftet:
Unbeschränkt bei:
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Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
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Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
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Produkthaftung
Bei einfacher Fahrlässigkeit:
nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Vertragswert.
Für Datenverlust haftet die IFA AG nur, wenn:
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der Kunde regelmäßige Datensicherungen durchgeführt hat
Ein Anspruch auf entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
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10. Rechte Dritter
Die IFA AG gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt.
Im Falle von Rechtsverletzungen wird die IFA AG:
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nach eigener Wahl Anpassung oder Ersatz bereitstellen
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oder Nutzungsrechte verschaffen
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11. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.
Ausgenommen sind:
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öffentlich bekannte Informationen
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gesetzlich offenzulegende Informationen
12. Abtretung und Aufrechnung
Eine Abtretung von Rechten durch den Kunden bedarf der Zustimmung der IFA AG.
Aufrechnung ist nur zulässig mit:
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rechtskräftig festgestellten
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oder unbestrittenen Forderungen
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – München.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.